SIE ENTSCHEIDEN SELBST,
wann, wo und von wem Sie Unterstützung benötigen!
Unterstützung je nach individuellem Bedarf.

Persönliches Budget

"Persönliches Budget - selbst entscheiden, wann, wo und von wem sie Unterstützung bekommen"

Seit dem 01.01.2008 besteht die Möglichkeit auf Sie individuell abgestimmte Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets zu beantragen. Das Persönliche Budget kann von jedem Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, oder von Behinderung bedrohten Menschen beantragt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist §29 SGB IX.

Beim Persönlichen Budget wird zwischen einem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Träger zuständig ist, und einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehr als ein Träger zuständig ist, unterschieden.

Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung erbracht. Diese Geldleistung können Sie selbstbestimmt, nach ihrem eigenem Ermessen verwenden, um folgende Leistungen zu Teilhabe einkaufen zu können:

Das ambulant betreute Wohnen (ABW), beziehungsweise die Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum und im Sozialraum (AWS) zählen auch zu diesen Hilfen.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten, wie wir Sie durch unsere Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets individuell und auch in Zusammenarbeit mit anderen Diensten unterstützen können.

Hierbei kommen folgende Träger in Betracht:

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